die Richterin Gebhardt bearbeitet einfach Verfahrensanträge vom Vater nicht - Wohlbefinden des Kindes sind ihr egal - "Recht und Gesetz" wird ihren persönlichen Interessen geopfert ...
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Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee
die Richterin Gebhardt bearbeitet einfach Anträge des Vaters nicht - weil sie wegen einer Ablehnung persönlich gekränkt ist !
die Ablehnung ist nach einem Anhörungstermin am 22.7.16 entstanden, da eine ordentliche Vorbereitung der Anhörung nicht möglich war und der Vater bei der Anhörung in seinen Ausführungen ständig unterbrochen wurde und unsachliche Behandlung durch die Richterin erfolgte.
die Einzelheiten können der Ablehnung vom 22.7.16 entnommen werden
in der weiteren Folge erfolgte keine sachliche Verfahrensführung mehr, es war zu verzeichnen, dass die Unsachlichkeiten sich noch weiter aufbauten
offensichtlich hatte die Richterin Gebhardt keinen eigenen Standpunkt und ließ sich vor den Karren des Jugendamtes spannen.
so kam es, dass sie das Unterlaufen der Vereinbarungen vom 19.4.16 durch das Jugendamt ohne Einspruch hinnahm
das Jugendamt boykottierte
den begleiteten Umgang
die Untersuchung des Kindes
und die Untersuchung der Mutter
Frau How vom Jugendamt wurde vom Vater mehrfach bezüglich eines Gespräches angesprochen zur Übermittlung der Situation und Auswirkungen beim Kind zu informieren, jedoch ohne Erfolg
Obwohl bei Gericht ein betreuter Umgang im Jugendamt vereinbart war (im Beisein von Frau Howe), wurde
schon 6 Tage danach von Frau Howe ein unbegleiteter Umgang von der Mutter mit der Tochter in der Kita mit der Kita vereinbart, ohne den Vater davon zu informieren.
als der Vater von den heimlichen unbegleiteten Umgängen erfuhr, wurde mit der Kitaleiterin der Kita Wirbelwind am 2.5.16 zugesagt, solche Treffen nicht mehr realisieren zu wollen.
da die heimlichen Umgänge der Mutter mit dem Kind trotzdem weiter in der Kita Wirbelwind stattfanden, wurde nachfolgen Antrag auf Einstellung dieser Umgänge am 6.6.16 gestellt.
die Richterin Gebhardt hat keine Reaktion bezüglich der Antragsbearbeitung entfaltet
es ist wohl nicht angebracht, dass eine Richterin wegem persönlichen Befindlichkeiten Verfahren massiv verzögert bzw. gar nicht bearbeitet. - somit wird "Recht und Gesetz" mißachtet.
im Amtsgericht Pankow/Weißensee wird aber ein Richter nicht an Mißachtung von Recht und Gesetz gehindert .
Meine Meinung :
Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben, denn sie stellt ihre persönlichen Befindlichkeiten weit über das Kindeswohl einer fünf-jährigen und gefährdet damit die Entwicklung des kleinen Mädchen.
auch Dienstaufsichtsbeschwerden hatten keinen Einfluß auf eine ordentliche Verfahrensbearbeitung .
im Amtsgericht Pankow/Weißensee herrscht Willkür und alles wird mit der richterlichen Unabhängigkeit gedeckelt.
LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.
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zum Erfassen der Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
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- OLG Oldenburg, Beschluss v. 10.11.2010, 4 UF 158/10
- BGH, Beschluss v. 15.06.2016 - XII ZB 419/15 (hebt den unten stehenden Beschluss des OLG Brandenburg -13 UF 50/15- auf)
- BVerfG 1 BvR 1178/14 (zur Rechtmäßigkeit von Inobhutnahmen)
- BVerfG, 1 BvR 374/09 (van der Lieth)
- BVerfG, 1 BvR 420/09 (Zaunegger)
- EGMR Nr. 35637/03
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 03.08.2015 - 13 UF 50/15
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.07.2015 - 10 UF 209/14 (auch bei nur schriftlicher Kommunikation zwischen den Eltern besteht kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben)
- OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.08.2010 - 10 WF 187/10
- OLG Hamm, II-2 WF 211/10 (Übertragung des Sorgerechts auf den Vater eines nichtehelichen Kindes)
- BGH • Beschluss vom 16. März 2011 • Az. XII ZB 407/10 - Streit alleinige Sorgereccht
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- BGH, XII ZB 227/15
- BGH, XII ZB 227/15 (Zum Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht.)
- BGH, XII ZR 170/05 (zur Anrechenbarkeit von Ersparnissen bei Wiederheirat)
- BSG, B 4 AS 78/10 R (Unterhalt zum Nulltarif !)
- BVerfG, 1 BvR 2236/09 (zu den Grenzen einer Einkommensfiktion)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
- OLG Brandenburg, 13 WF 128/08 (Grenzen der Darlegung der Erwerbsbemühungen)
- OLG Brandenburg, 10 UF 91/05 (zu § 1603 Abs. 2, Satz 3 BGB)
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