die Richterin Gebhardt bearbeitet einfach Verfahrensanträge vom Vater nicht - Wohlbefinden des Kindes sind ihr egal - "Recht und Gesetz" wird ihren persönlichen Interessen geopfert ...


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  • Richterin Gebhardt, Abteilung 22, Amtsgericht Pankow/Weißensee


    die Richterin Gebhardt bearbeitet einfach Anträge des Vaters nicht - weil sie wegen einer Ablehnung persönlich gekränkt ist !

    die Ablehnung ist nach einem Anhörungstermin am 22.7.16 entstanden, da eine ordentliche Vorbereitung der Anhörung nicht möglich war und der Vater bei der Anhörung in seinen Ausführungen ständig unterbrochen wurde und unsachliche Behandlung durch die Richterin erfolgte.

    die Einzelheiten können der Ablehnung vom 22.7.16 entnommen werden



    in der weiteren Folge erfolgte keine sachliche Verfahrensführung mehr, es war zu verzeichnen, dass die Unsachlichkeiten sich noch weiter aufbauten

    offensichtlich hatte die Richterin Gebhardt keinen eigenen Standpunkt und ließ sich vor den Karren des Jugendamtes spannen.

    so kam es, dass sie das Unterlaufen der Vereinbarungen vom 19.4.16 durch das Jugendamt ohne Einspruch hinnahm

    das Jugendamt boykottierte
    den begleiteten Umgang
    die Untersuchung des Kindes
    und die Untersuchung der Mutter

    Frau How vom Jugendamt wurde vom Vater mehrfach bezüglich eines Gespräches angesprochen zur Übermittlung der Situation und Auswirkungen beim Kind zu informieren, jedoch ohne Erfolg

    Obwohl bei Gericht ein betreuter Umgang im Jugendamt vereinbart war (im Beisein von Frau Howe), wurde schon 6 Tage danach von Frau Howe ein unbegleiteter Umgang von der Mutter mit der Tochter in der Kita mit der Kita vereinbart, ohne den Vater davon zu informieren.

    als der Vater von den heimlichen unbegleiteten Umgängen erfuhr, wurde mit der Kitaleiterin der Kita Wirbelwind am 2.5.16 zugesagt, solche Treffen nicht mehr realisieren zu wollen.

    da die heimlichen Umgänge der Mutter mit dem Kind trotzdem weiter in der Kita Wirbelwind stattfanden, wurde nachfolgen Antrag auf Einstellung dieser Umgänge am 6.6.16 gestellt.

    die Richterin Gebhardt hat keine Reaktion bezüglich der Antragsbearbeitung entfaltet

    es ist wohl nicht angebracht, dass eine Richterin wegem persönlichen Befindlichkeiten Verfahren massiv verzögert bzw. gar nicht bearbeitet. - somit wird "Recht und Gesetz" mißachtet.

    im Amtsgericht Pankow/Weißensee wird aber ein Richter nicht an Mißachtung von Recht und Gesetz gehindert .

    Meine Meinung :

    Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, sollte nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben, denn sie stellt ihre persönlichen Befindlichkeiten weit über das Kindeswohl einer fünf-jährigen und gefährdet damit die Entwicklung des kleinen Mädchen.


    auch Dienstaufsichtsbeschwerden hatten keinen Einfluß auf eine ordentliche Verfahrensbearbeitung .

    im Amtsgericht Pankow/Weißensee herrscht Willkür und alles wird mit der richterlichen Unabhängigkeit gedeckelt.


    

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